30.04.2020 Erklärung von Elif Kubaşık, der Witwe des am 4. April 2006 ermordeten Mehmet Kubaşık, zum Urteil des Oberlandesgerichts München

Das ist kein gerechtes Urteil

Immer wieder bin ich nach München ins Gericht gekommen, ich habe als Zeugin ausgesagt, obwohl es mir unendlich schwerfiel. Aber ich schuldete dies Mehmet. Für ihn, für uns, für unsere Kinder habe ich gekämpft. 

Ich hatte so viele Fragen: Wie konnte eine bewaffnete Gruppe über Jahre hinweg faschistische Morde und Anschläge in Deutschland begehen? Warum wurden sie nicht gestoppt? Was wusste der Staat davon? Bevor Mehmet ermordet wurde, hatten sie schon sieben andere Menschen umgebracht. 

Ich fragte mich, wie groß diese Gruppe war. Das waren doch nicht nur diese drei. Gehörten zu der Gruppe Nazis aus Dortmund? Liefen die Helfer dieser Mörder vielleicht in einer der vielen Nazidemonstrationen mit, die auch an unserem Haus vorbei ziehen? Man muss kein hoher Polizist sein, um zu sehen, wie gefährlich sie sind, wie viel Hass sie haben.

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30.04.2020 Presseerklärung: Ein Mahnmal des Versagens des Rechtsstaates 

Das NSU-Urteil negiert die Dimension des NSU-Terrornetzes und ignoriert die Ergebnisse der Beweisaufnahme

Der Rechtsstaat hat die Opfer des NSU-Terrors im Stich gelassen. Auch das schriftliche Urteil des Oberlandesgerichts München trägt nichts zur Wahrheitsfindung im NSU-Komplex bei. Es ist formelhaft, ahistorisch und kalt. Der Umfang von 3.025 Seiten soll verschleiern, dass der Senat unter Vorsitz von Manfred Götzl seiner Aufgabe der Wahrheitsfindung und der Wiederherstellung des Rechtsfriedens nicht gewachsen war. 

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25.04.2020 Schriftliches Urteil pünktlich zum Fristablauf. Und: Wie geht es weiter mit der Revision zu Eminger?

Das schriftliche Urteil des OLG München ist 21. April, einen Tag vor Ablauf der Urteilsabsetzungsfrist, zur Geschäftsstelle gelangt. Der Senat hat also die ihm zur Verfügung stehende Zeit zur Fertigstellung des Urteils praktisch vollständig ausgeschöpft. Das ist natürlich rechtlich zulässig, hat aber durchaus problematische Folgen angesichts der beinahe zwei Jahre, die seit der mündlichen Urteilsverkündung vergangen sind, und vor allem vor dem Hintergrund der großen Bedeutung, die dem endgültigen Abschluss des NSU-Strafverfahrens beigemessen werden muss. Es entsteht der Eindruck, das Gericht wolle auf diese Weise nochmal betonen, dass es sich bei dem Urteil gegen Zschäpe, Wohlleben, Schultze, Gerlach und Eminger um etwas völlig Alltägliches handelt und der NSU-Komplex eh abgeschlossen ist.

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23.04.2020 Presseerklärung von Angehörigen und Betroffenen des Anschlags von Hanau am 19. Februar 2020 und ihren Rechtsbeiständen

Überlebende und Angehörige der Mordopfer des rassistischen Attentats verlangen Akteneinsicht in die Ermittlungen des Generalbundesanwalts oder die Durchführung von Informationsgesprächen mit ihnen. 

Die bisherige Politik der Intransparenz durch fehlende Informationen von Seiten der Polizei und des Generalbundesanwalts führen zu einer weiteren Belastung der Überlebenden und Angehörigen.

Zwei Monate sind vergangen, seitdem Tobias Rathjen am 19. Februar 2020 in Hanau Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Said Nesar Hashemi, Sedat Gürbüz, Fatih Saraçoğlu, Vili Viorel Păun, Hamza Kurtović, Ferhat Unvar und Gökhan Gültekin sowie seine Mutter erschossen und mehrere Menschen zum Teil schwer verletzt hat. 

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05.06.2019 Presseerklärung von Nebenklagevertreter*innen zum Bericht des sächsichen NSU-Untersuchungsausschusses

Bericht des zweiten sächsischen NSU-Untersuchungsausschusses vorgelegt

Vertreter*innen der NSU-Nebenklage unterstützen die Forderung nach weiterer Aufklärung

Während der Mehrheitsbericht des Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtages zum NSU-Komplex einen abermaligen Schlussstrich unter die Aufklärung ziehen will, leistet der Minderheitsbericht einen wichtigen Beitrag zu der weiterhin notwendigen Aufklärung des NSU-Komplexes.

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06.12.2018 Spendenaufruf für den Angelika-Lex-Fonds

„Wir brauchen keinen Verfassungsschutz, sondern wir brauchen Menschen, die ihre Verfassung selber schützen, sie ernst nehmen, weil Meinungs-, Presse- und Demonstrationsfreiheit fundamentale Freiheitsrechte sind. Wir brauchen Zivilcourage und Menschen, die sich nicht einschüchtern lassen. Wir brauchen Menschen, die gegen Nazis, Faschisten und Rassisten arbeiten. Wenn jeder von uns einen Schritt weiter geht, als er sich ursprünglich vorgenommen hat, dann mache ich mir auch keine Sorgen!“  Weiterlesen

26.07.2018

Revisionen gegen das Urteil

Zwei Wochen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München hat das Gericht mitgeteilt, wer alles Revision gegen das Urteil eingelegt hat: alle fünf Angeklagten fechten das Urteil an, die Bundesanwaltschaft nur hinsichtlich des Teilfreispruchs von André Eminger. Von Seiten der Nebenklage sind keine Revisionen eingelegt worden – Revisionen der Nebenklage sind aber auch ohnehin nicht zulässig, wenn und soweit Angeklagte verurteilt wurden. Vertreter_innen der Nebenklage können sich aber im Verfahren über die Revisionen der anderen Parteien äußern.

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18.07.2018

Wohlleben aus Untersuchungshaft entlassen

Wie das Oberlandesgericht München heute erst auf Nachfrage mitteilte, wurde Ralf Wohlleben gestern Nachmittag aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Generalbundesanwalt hatte dem Entlassungsantrag der Verteidigung Wohlleben beigepflichtet. Dieser hatte angegeben, nach Angaben Wohllebens könne nach seiner Haftentlassung sofort in der Nähe seines – uns zur Zeit unbekannten – Wohnorts eine Arbeitsstelle antreten. Insbesondere, so führte die GBA aus, bestünde nunmehr aus Sicht des Angeklagten die Hoffnung, die Vollstreckung des letzten Drittels seiner Freiheitsstrafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden – der GBA bezeichnet diese Hoffnung als “jedenfalls im Ansatz nicht völlig abwegig”.

Die Stellungnahme des GBA sowie der Beschluss des OLG gehen nicht von einer Revisionseinlegung des GBA gegen die milde Verurteilung Wohllebens aus. Es ist also davon auszugehen, dass eine solche nicht erfolgt ist.

Damit ist zu befürchten, dass die milde Linie des Urteils gegen Wohlleben ihre Fortsetzung in der Strafvollstreckungsangelegenheit finden wird.

11.07.2018 Presseerklärung von Nebenklagevertreter*innen zum Ende des NSU-Verfahrens

Wut über das Urteil im NSU-Prozess 

Presseerklärung von Nebenklagevertreter*innen zum Ende des NSU-Verfahrens

Am heutigen Mittwoch, dem 11. Juli 2018, ist nach fünf Jahren das Urteil im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München gesprochen worden.

Wir als Nebenklagevertreter*innen erklären für unsere Mandant*innen:

Wir sind nicht nur enttäuscht, sondern auch wütend über das Urteil. Nicht nur, weil die Angeklagten Eminger und Wohlleben deutlich niedrigere Strafen erhalten haben, als es die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Viel schlimmer ist für die Nebenkläger*innen, dass das Urteil ein Schlussstrich sein will. Das Gericht stellt den NSU als abgeschottetes Trio dar, das bereits vor dem Untertauchen seine Entscheidungen alleine traf. Weiterlesen